Rechtsprechung
BVerwG, 04.12.1956 - IV C 177.55 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Schleswig, 15.06.1955 - 7 K 164/54
- BVerwG, 04.12.1956 - IV C 177.55
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1956 - IV C 177.55
Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1954 (BVerwGE 1, 222) ist jedoch dieser Vorschrift genügt, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache der Revisionseinlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist.
- BVerwG, 12.06.1957 - IV B 24.56
Rechtsmittel
Auch bei Personen, die objektiv noch arbeitsfähig, auf Grund subjektiver Beschwerden aber im Arbeitsleben praktisch nicht verwendbar sind (vgl. u.a.Urteil vom 4. Dezember 1956 - BVerwG IV C 177.55 -), kann es an diesen Voraussetzungen unter Umständen fehlen. - BVerwG, 17.02.1959 - IV B 4.58
Rechtsmittel
Selbst bei Personen, die objektiv noch arbeitsfähig sind, was im Falle des Klägers anzunehmen war, auf Grund subjektiver Beschwerden aber im Arbeitsleben praktisch nicht verwendbar sind (vgl. u.a.Urteil vom 4. Dezember 1956 - BVerwG IV C 177.55 -), kann es an diesen Voraussetzungen unter Umständen fehlen. - BVerwG, 12.11.1958 - IV C 353.56
Rechtsmittel
Selbst bei Personen, die objektiv noch arbeitsfähig, auf Grund subjektiver Beschwerden aber im Arbeitsleben praktisch nicht verwendbar sind (vgl. u.a.Urteil vom 4. Dezember 1956 - BVerwG IV C 177.55 -), kann es an diesen Voraussetzungen unter Umständen fehlen.